Schlammentsorgung
Klärschlammentsorgung
Seit dem 26. März 2003 steht fest, dass Klärschlamm aus Gründen der Vorsorge beim Boden- und Gesundheitsschutz nicht mehr als Dünger verwendet werden darf. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Seit diesem Datum darf Klärschlamm im Futter- und Gemüseanbau nicht mehr eingesetzt werden. Lieferungen in Güllegruben sind ebenfalls untersagt. Für Ackerkulturen gilt das Verbot ab 1. Oktober 2006.
Die Klärschlammentsorgung bedingte neue Anlageteile wie Entwässerung mit einer Zentrifuge und die Zwischenlagerung in einem Silo für den Verlad und Abtransport per Lastwagen in die Verbrennungsanlage Saidef.






